Termine
| Einzeltermin | Fr, 10.04.2026, 12:15 - Fr, 10.04.2026, 13:45 | Online-Veranstaltung | ONLINE |
| Einzeltermin | Fr, 24.04.2026, 12:15 - Fr, 24.04.2026, 17:45 | C 14.201 Seminarraum |
| Einzeltermin | Sa, 25.04.2026, 12:15 - Sa, 25.04.2026, 17:45 | C 14.201 Seminarraum |
| Einzeltermin | Fr, 19.06.2026, 12:15 - Fr, 19.06.2026, 17:45 | C 14.201 Seminarraum |
| Einzeltermin | Sa, 20.06.2026, 10:15 - Sa, 20.06.2026, 17:45 | C 14.201 Seminarraum |
Studienplankontext
schriftlich: Seminarbegleitend Anfertigung eines Texts für ein Glossar (75%)
Wiederholungstermin: Zu dieser Prüfung wird kein Wiederholungstermin angeboten, da sie didaktisch untrennbar mit einer der zugeordneten Lehrveranstaltungen verbunden ist. Die Wiederholung der Prüfungsleistung ist somit erst bei erneutem Modulangebot möglich.
Organisatorisches
Anmeldung
Die Anmeldung endete am 07.4.2026 um 23:59 Uhr
Personen
Inhaltliches
Recht umgibt uns in Gegenwartsgesellschaften überall: so ist es bereits ein Rechtsakt, im Supermarkt eine Milch zu kaufen, einen Mobilfunkvertrag abzuschließen oder eine Verpartnerung einzugehen. Und wenn man mit den Ergebnissen einer Prüfung an der Universität nicht zufrieden ist, kann man dagegen klagen. Recht ist ein gesellschaftliches Regulierungsinstrument, das einerseits soziale Ordnungen stabilisiert und dabei bestehende Ungleichheiten festschreibt, anderseits ihren Wandel einleitet und progressiv gesellschaftsgestaltend wirkt. Die kulturtheoretische Betrachtung des Rechts ergänzt herkömmliche Rechtsverständnisse; sie widmet sich etwa symbolischen und kontingenzschließenden materialen Wirkungen von Recht, wenn es dessen Artefakte untersucht, oder sie nimmt Recht in popularisierter Hinsicht zur Kenntnis, wenn es im Alltag von Laien oder von sozialen Bewegungen verwendet wird. Auch erfasst es etwa dessen affektive oder emotionale Dimensionen – um an dieser Stelle nur einige Beispiele zu nennen. Recht kulturtheoretisch zu betrachten bedeutet, seine Entstehung, seine Entwicklung und seinen Wandel als Ergebnis soziokultureller Prozesse aufzufassen – und es zugleich selbst als ein kulturelles Produkt – als Kulturtechnik – zu verstehen. Die Inhalte und die Formen des Rechts sind abhängig von Kultur im Kontext von gesellschaftlichen Machtverhältnissen – so etwa vom Zeitgeist bezüglich Geschlechterverhältnissen, Wohnformen, dem Blick auf Familie, auf Naturverhältnisse etc. Es wirkt aber zugleich auch auf Kultur zurück, indem es seine rechtlichen Kategorisierungen – z.B. von Geschlecht, race, Kindheit etc. – in die Gesellschaft disseminiert und so unsere Sicht auf die Welt entscheidend prägt. Das Seminar widmet sich dem modernen Recht in Form seiner kulturtheoretischen Reflexion und empirischen Analyse am Beispiel des Phänomens ‚Reichbürger:innen‘ anhand gemeinsamer Analysen von Datenmaterial aus einem laufenden Forschungsprojekt zu Reichsbüger:innen.
Auf dieser Basis wird im Rahmen der Prüfungsleistung ein kulturwissenschaftliches Rechts-Glossar anhand des Themas ‚Reichbürger:innen‘ entstehen.
Im Seminar gewinnen Sie einen Einblick in eine kulturtheoretische Betrachtung von Recht und in das Phänomen ‚Reichsbürger:innen‘ anhand von empirischem Material: Artefakten, Memes, Bildern, Fotos, ethnographischen Protokollen unterschiedlichen Zuschnitts (Interviews, Social Media) und der Applikation von Theorie auf Empirie sowie im Schreiben und Feilen an Texten. Sie gewinnen darüber Einblick in ein laufendes Forschungsprojekt; hier insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der empirischen und theoretisierenden Annäherung an ein bislang nahezu unerforschtes Thema sowie in einen Publikationsprozess.
Evaluation
Weitere Informationen zur Lehrevaluation: https://www.leuphana.de/lehre/qualitaetsmanagement/evaluation-feedback.html