eventGrundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens (V/Ü)
person Alexander Barth

Nächster Termin: Freitag um 11:50 Uhr

Termine

wöchentlich | Freitag | 11:50 - 14:05 | 06.04.2026 - 10.07.2026 | C 16.129 Seminarraum

Studienplankontext

Schriftliche wissenschaftliche Arbeit unter Aufsicht (90 Minuten)
Handschriftlich in Prüfungsräumen der Leuphana
Prüfungstermin: Freitag, 07.08.2026, 10:15, room C 14.027 Seminarraum
Wiederholungstermin: : Keine selbständige Anmeldung zum Wiederholungstermin möglich. info_outline
Freitag, 25.09.2026, 10:15, room C HS 3
Anzeige von Anmeldebeginn und -ende systembedingt. Selbständige Anmeldung nur zum Prüfungstermin und nicht zum Wiederholungstermin möglich.

Organisatorisches

Vorlesung/Übung
Vollständig Präsenz
3
zentrales Verfahren zur Restplatzvergabe (mit Teilnehmerbegrenzung)
40

Anmeldung

zentrales Verfahren zur Restplatzvergabe (mit Teilnehmerbegrenzung)

Die Anmeldung endete am 07.4.2026 um 23:59 Uhr

Personen

Inhaltliches

Deutsch
Fundamentals of business accounting
keine

Ein Kaufmann ist gemäß §§ 238 Abs. 1 und 242 Abs. 1 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen. Die Buchführung als Teil des externen Rechnungswesens (laufende Erfassung von Geschäftsvorfällen des Betriebs für das jeweilige Geschäftsjahr, Zeitraumrechnung) ist dabei die Grundlage der Bilanzierung auf einen bestimmten Stichtag.

Das externe Rechnungswesen ist gesetzlich geregelt (u.a. HGB). Mit der Einrichtung einer (ordnungsgemäßen) Finanzbuchhaltung erfüllt der Kaufmann also seine gesetzlichen Pflichten. Diese haben die Aufgabe, externe Parteien über die Lage des Unternehmens zu informieren und ihnen gegenüber Rechenschaft abzulegen (z. B in Form des Jahresabschlusses - § 242 Abs. 3 HGB).

Adressaten des externen Rechnungswesens sind u.a. Gesellschafter, Kunden, Gläubiger aber auch der Staat. Gemäß § 140 AO hat der, der nach anderen als den Steuergesetzen verpflichtet ist, Bücher zu führen, diese Verpflichtung auch für Besteuerung zu erfüllen. Nicht verwunderlich ist es deshalb, dass die steuerliche Gewinnermittlung von Buchführungspflichtigen durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auf dem handelsrechtlichen Rechungswesen des Kaufmanns basiert (sog. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Ermittlung des steuerlichen Betriebsvermögens gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EStG).

Fazit: Wer Steuerberater werden möchte, kommt um Kenntnisse des externen Rechnungswesens nicht herum.

In der Grundlagenveranstaltung werden fallorientiert Grundlagen der Buchführung und der Bilanzierung nach Handelsrecht vermittelt. "Soll an Haben" sollte nach Besuch der Veranstaltung also kein Problem mehr sein, die Grundsätze der Bilanzierung nach Handelsrecht und ausgewählte Bilanzposten sollten verstanden und verinnerlicht sein.

Die Studierenden werden in der Lage sein, eine einfache Buchführung (nicht digital) zu erstellen und daraus eine Handelsbilanz abzuleiten. Außerdem werden Grundzüge der Korrektur von Buchführung und Bilanz in ihrer Auswirkung auf den handelsrechtlichen Jahresüberschuss und -abschluss vermittelt (Korrekturbuchungen).

Evaluation

Die Lehrveranstaltung ist derzeit nicht zur Evaluation angemeldet.

Weitere Informationen zur Lehrevaluation: https://www.leuphana.de/lehre/qualitaetsmanagement/evaluation-feedback.html

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