eventAusgewählte Fragen des internationalen Steuerrechts (V)
person Claus Herfort

Nächster Termin: Nächste Woche Montag um 14:15 Uhr

Termine

wöchentlich | Montag | 14:15 - 15:45 | 06.04.2026 - 10.07.2026 | C 40.220 Seminarraum

Studienplankontext

Schriftliche wissenschaftliche Arbeit unter Aufsicht (90 Minuten)
Handschriftlich in Prüfungsräumen der Leuphana
Prüfungstermin: Montag, 03.08.2026, 14:15, room C 14.006 Seminarraum
Wiederholungstermin: : Keine selbständige Anmeldung zum Wiederholungstermin möglich. info_outline
Donnerstag, 17.09.2026, 14:15, room C HS 4
Anzeige von Anmeldebeginn und -ende systembedingt. Selbständige Anmeldung nur zum Prüfungstermin und nicht zum Wiederholungstermin möglich.

Organisatorisches

Vorlesung
Vollständig Präsenz
2
zentrales Verfahren zur Restplatzvergabe (mit Teilnehmerbegrenzung)
20

Anmeldung

zentrales Verfahren zur Restplatzvergabe (mit Teilnehmerbegrenzung)

Die Anmeldung endete am 07.4.2026 um 23:59 Uhr

Personen

Inhaltliches

Deutsch
Selected issues in international tax law
keine

Europäisches und internationales Steuerrecht:
• Systematisierung des Steuerrechts nach nationalem und internationalem Steuerrecht

Erarbeitung der steuerlichen Themen auslandsbezogener Sachverhalte (Überblick über die Formen der Steuerpflicht, wirtschaftliche und juristische Doppelbesteuerung, Kollisionsrecht, Steuerflucht, "unerwünschte" Auslandsengagements)
• Kollisionsbegründende Normen (unbeschränkte, erweitert unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht)
- Kurzüberblick über die Sonderregelungen für die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger (§§ 49 ff EStG)
- Kurzüberblick über das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen am exemplarischen Beispiel des OECD-Musterabkommens.
- Den Schwerpunkt bildet die Behandlung des deutschen Außensteuergesetzes (AStG).
- Hierbei wird insbesondere auf die Angemessenheit von Leistungsbeziehungen bei international verbundenen Unternehmen eingegangen ("Verrechnungspreise").
- Weiteres Thema ist die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 - 14 AStG.
Im Zusammenhang mit diesen "Missbrauchsnormen" sollen auch die Begriffe (legale) "Steuergestaltung" und "Steuerhinterziehung" beleuchtet und abgegrenzt werden.
Einen weiteren Schwerpunkt werden der Einfluss des Europarechts sowie die Rechtsprechung des EuGH auf maßgebende nationale steuerliche Normen bilden (z.B. Mutter-Tochter-Richtlinie und Zins- und Lizenz-Richtlinie nach §§ 43b und 50g EStG.
Zusätzlich wird auf die von der OECD sowie der EU initiierten Bestrebung zur Eindämmung der aggressiven Steuerplanung sowie des schädlichen Steuerwettbewerbes (BEPS Action Plan, ATAD I sowie ATAD II) eingegangen und deren Umsetzung in nationales Recht untersucht.

Die Studierenden gewinnen die für die Ertragsbesteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte erforderlichen Kenntnisse und erkennen das Spannungsverhältnis zwischen den nationalen Besteuerungsinteressen der Mitgliedstaaten der EU und den EG-rechtlich garantierten Grundfreiheiten der EU-Bürger. Gleichzeitig soll eine erste Sensibilität für die Möglichkeiten und Grenzen grenzüberschreitender Steuergestaltung bzw. missbräuchlicher Ausnutzung von Regelungslücken entwickelt werden.

Evaluation

Die Lehrveranstaltung ist derzeit nicht zur Evaluation angemeldet.

Weitere Informationen zur Lehrevaluation: https://www.leuphana.de/lehre/qualitaetsmanagement/evaluation/lehrveranstaltungsevaluation.html

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