Termine
| wöchentlich | Montag | 14:15 - 15:45 | 06.04.2026 - 10.07.2026 | C 40.220 Seminarraum |
Studienplankontext
Wiederholungstermin: : Keine selbständige Anmeldung zum Wiederholungstermin möglich. info_outline
Donnerstag, 17.09.2026, 14:15, room C HS 4
Organisatorisches
Anmeldung
Die Anmeldung endete am 07.4.2026 um 23:59 Uhr
Personen
Inhaltliches
Europäisches und internationales Steuerrecht:
• Systematisierung des Steuerrechts nach nationalem und internationalem Steuerrecht
Erarbeitung der steuerlichen Themen auslandsbezogener Sachverhalte (Überblick über die Formen der Steuerpflicht, wirtschaftliche und juristische Doppelbesteuerung, Kollisionsrecht, Steuerflucht, "unerwünschte" Auslandsengagements)
• Kollisionsbegründende Normen (unbeschränkte, erweitert unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht)
- Kurzüberblick über die Sonderregelungen für die Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger (§§ 49 ff EStG)
- Kurzüberblick über das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen am exemplarischen Beispiel des OECD-Musterabkommens.
- Den Schwerpunkt bildet die Behandlung des deutschen Außensteuergesetzes (AStG).
- Hierbei wird insbesondere auf die Angemessenheit von Leistungsbeziehungen bei international verbundenen Unternehmen eingegangen ("Verrechnungspreise").
- Weiteres Thema ist die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 - 14 AStG.
Im Zusammenhang mit diesen "Missbrauchsnormen" sollen auch die Begriffe (legale) "Steuergestaltung" und "Steuerhinterziehung" beleuchtet und abgegrenzt werden.
Einen weiteren Schwerpunkt werden der Einfluss des Europarechts sowie die Rechtsprechung des EuGH auf maßgebende nationale steuerliche Normen bilden (z.B. Mutter-Tochter-Richtlinie und Zins- und Lizenz-Richtlinie nach §§ 43b und 50g EStG.
Zusätzlich wird auf die von der OECD sowie der EU initiierten Bestrebung zur Eindämmung der aggressiven Steuerplanung sowie des schädlichen Steuerwettbewerbes (BEPS Action Plan, ATAD I sowie ATAD II) eingegangen und deren Umsetzung in nationales Recht untersucht.
Die Studierenden gewinnen die für die Ertragsbesteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte erforderlichen Kenntnisse und erkennen das Spannungsverhältnis zwischen den nationalen Besteuerungsinteressen der Mitgliedstaaten der EU und den EG-rechtlich garantierten Grundfreiheiten der EU-Bürger. Gleichzeitig soll eine erste Sensibilität für die Möglichkeiten und Grenzen grenzüberschreitender Steuergestaltung bzw. missbräuchlicher Ausnutzung von Regelungslücken entwickelt werden.
Evaluation
Weitere Informationen zur Lehrevaluation: https://www.leuphana.de/lehre/qualitaetsmanagement/evaluation/lehrveranstaltungsevaluation.html