Termine
| wöchentlich | Montag | 16:15 - 17:45 | 12.10.2026 - 29.01.2027 | C 4.111 Seminarraum |
Studienplankontext
Wiederholungstermin: : Keine selbständige Anmeldung zum Wiederholungstermin möglich. info_outline
Montag, 22.03.2027 - Samstag, 03.04.2027
Organisatorisches
Anmeldung
Die Anmeldung beginnt erst am 02.10.2026 um 08:00 Uhr. Sie endet am 12.10.2026 um 23:59 Uhr.
Die Anmeldung ist eingeschränkt auf folgende Gebiete oder Studiengänge:
- Leuphana Bachelor / Minor Wirtschaftsrecht (ab Studienbeginn WiSe 21/22) / alle Semester
- Leuphana Bachelor / Major Studium Individuale / alle Semester
- Leuphana Bachelor / Minor Studium Individuale / alle Semester
Personen
Inhaltliches
Europäisches und internationales Steuerrecht:
- Systematisierung des Steuerrechts nach nationalem und internationalem Steuerrecht
Erarbeitung der steuerlichen Themen auslandsbezogener Sachverhalte (Überblick über die Ausprägungen der Steuerpflicht, wirtschaftliche und juristische Doppelbesteuerung, Kollisionsrecht, Steuerflucht, "unerwünschte" Auslandsengagements)
-Kollisionsbegründende Normen (unbeschränkte, erweitert unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht)
- Kurzüberblick über die beschränkt Steuerpflichtiger (§§ 49 ff EStG)
- Kollisionslösende Normen
- Normen unilateralen Ursprungs über die Anrechnung ausländischer Steuern (§ 34 c EStG, § 26 KStG),
- Progressionsvorbehalt (§ 32 b EStG),
- Ein Schwerpunkt der Veranstaltung wird ein Überblick über das Außensteuergesetz (AStG) sein Hierbei wird insbesondere auf die Angemessenheit von Leistungsbeziehungen international verbundener Unternehmen eingegangen (Verrechnungspreise)
-Einen weiteren Schwerpunkt wird die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-15 AStG bilden.
Zusätzlich wird auf die von der OECD sowie der EU initiierten Bestrebung zur Eindämmung der aggressiven Steuerplanung sowie des schädlichen Steuerwettbewerbes (BEPS Action Plan, ATAD I sowie ATAD II) eingegangen und deren Umsetzung in nationales Recht untersucht.
In diesem Zusammenhang sollen auch die Begrifflichkeiten (legale) "Steuergestaltung" und "Steuerhinterziehung" beleuchtet und gegeneinander abgegrenzt werden.
Die Studierenden gewinnen die für die Ertragsbesteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte erforderlichen Kenntnisse und erkennen das Spannungsverhältnis zwischen den nationalen Besteuerungsinteressen der Mitgliedstaaten der EU und den EG-rechtlich garantierten Grundfreiheiten der EU-Bürger. Gleichzeitig soll eine erste Sensibilität für die Möglichkeiten und Grenzen grenzüberschreitender Steuergestaltung bzw. missbräuchlicher Ausnutzung von Regelungslücken entwickelt werden.
Evaluation
Weitere Informationen zur Lehrevaluation: https://www.leuphana.de/lehre/qualitaetsmanagement/evaluation/lehrveranstaltungsevaluation.html