Termine
| wöchentlich | Dienstag | 14:15 - 15:45 | 12.10.2026 - 29.01.2027 | C HS 3 |
Studienplankontext
Organisatorisches
Anmeldung
Die Anmeldung beginnt erst am 02.10.2026 um 08:00 Uhr. Sie endet am 12.10.2026 um 23:59 Uhr
Personen
Inhaltliches
Die Vorlesung führt nach einem kurzen Aufriss zur Frage, wie sich Kinder- und Jugendhilfe begrifflich fassen lässt, grundlegend in die rechtlichen, organisationalen und finanzierungstechnischen Gegebenheiten dieses umfassenden Bereichs der Sozialpädagogik ein. Dabei wird ein Schwerpunkt auf den SGB VIII-Leistungsbereich gelegt.
Die Vorlesung liefert dafür zunächst knappe Einführungen in die Systematik des besonderen Verwaltungsrechts und eine Erläuterung des in diesem Rahmen anzusiedelnden Sozialrechts der Bundesrepublik Deutschland. Darauf aufbauend wird ein systematischer Einblick in Grundprämissen, Strukturen und Auslegungsspielräume des deutschen Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) folgen. Besondere Aufmerksamkeit werden wir auf die gängigen Finanzierungsformen und deren Auswirkungen für die konzeptionelle Gestaltung von personenbezogenen sozialpädagogischen Dienstleistungen richten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einem grundlegenden Verständnis der dualen Trägerstruktur (Ämter sowie leistungserbringende Trägerschaften) des deutschen Wohlfahrtssystems, wiederum insbesondere veranschaulicht für die Kinder- und Jugendhilfe.
Die Studierenden setzen sich ergänzend dazu vertieft mit einzelnen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. Dies soll im Stile einer reflektierenden Zusammenführung von rechtlichen, organisationalen und finanzierungstechnischen Strukturen der einzelnen Bereiche geschehen.
Die Vorlesung wird im Folgesemester fortgeführt mit weiteren Vertiefungen zu einzelnen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Modulabschluss unter Bezugnahme auf Inhalte beider Vorlesungen erfolgt zum Ende des Sommersemesters.
Die Studierenden beweisen Übersichtswissen zu den rechtlichen, organisationalen und finanzierungstechnischen Gegebenheiten des bundesdeutschen Wohlfahrtsstaates unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs der Kinder- und Jugendhilfe und sind in der Lage, dieses Übersichtswissen wiederzugeben sowie erste Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe exemplarisch in Hinsicht auf deren rechtliche, organisationale und finanzierungstechnische Rahmung vertiefend zu erläutern.
Evaluation
Weitere Informationen zur Lehrevaluation: https://www.leuphana.de/lehre/qualitaetsmanagement/evaluation/lehrveranstaltungsevaluation.html